RWA-Anlagen: jährlich
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jährlich geprüft werden, durch eine befähigte Person und mit Protokoll. Grundlage sind DIN 18232-2, VdS 2098 und die Vorgaben des Herstellers.
RWA-Wartung: Wer muss prüfen lassen? →RWA, Absturzsicherung, Dach: Nach ein paar kurzen Fragen sehen Sie, welche Prüfungen für Ihr Dach gelten, wie oft und auf welcher Grundlage. Dauert zwei Minuten, ohne Upload und ohne Anmeldung.
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Auf einem Flachdach gibt es bis zu drei Prüfthemen: die Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), die Absturzsicherung und das Dach mit seinen Lichtelementen. Die Verantwortung liegt in allen Fällen beim Betreiber.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jährlich geprüft werden, durch eine befähigte Person und mit Protokoll. Grundlage sind DIN 18232-2, VdS 2098 und die Vorgaben des Herstellers.
RWA-Wartung: Wer muss prüfen lassen? →Anschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme gehören zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und sind wiederkehrend prüfpflichtig (DIN EN 795, DGUV Information 312-906, BetrSichV).
Durchsturzsicherung bei Lichtkuppeln →Gitter, Roste und Netze müssen funktionsfähig gehalten und regelmäßig kontrolliert werden (§ 4 Abs. 3 ArbStättV). Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor.
Was vorgeschrieben ist →Für das Dach gilt die Betreiber- und Verkehrssicherungspflicht ohne feste Prüffrist. Wir empfehlen zwei Begehungen im Jahr, im Frühjahr und im Herbst.
Sturm- oder Hagelschaden am Dach →